Die Firma SUCOM UG (haftungsbeschränkt), Arnimstr 94, 50825 Köln (nachfolgend „SUCOM“ genannt) bietet Firmen – nachfolgend SPONSOR genannt – unter www.Chaaance.de die Möglichkeit Ihre Produkte/Dienstleistungen kostenlos in dem Bereich Vorteilsangebot einzustellen bzw. einstellen zu lassen. Für die Teilnahme gilt die nachfolgende Sponsorenvereinbarung.
Präambel
- SUCOM betreibt unter www.Chaaance.de eine Seite auf der u.a. Vorteilsangebote des SPONSORS angeboten werden.
- Die nachfolgende Vereinbarung basiert auf der Einsicht, dass sowohl SPONSOR wie SUCOM eng zusammenarbeiten wollen und beide Partner ein eigenes Interesse daran haben, den anderen zufriedenzustellen.
- Die Parteien verhalten sich deshalb nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr und versprechen einander, nichts zu unternehmen, das für den Vertragspartner nachteilig sein könnte.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:
- SPONSOR ist damit einverstanden das SUCOM die von SPONSOR übermittelten Bilder, Videos und Texte seiner Produkte/Dienstleistungen auf www.chaaance.de veröffentlicht darf.
- SUCOM hat Kontakte zu unterschiedlichen Medien aus den Bereichen, Print, Online und Fernsehen. SUCOM wird diese Kontakte nutzen, um www.Chaaance.de und damit die Produkte/Dienstleistungen des SPONSORS einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
- Hiermit erklärt sich SPONSOR als Rechteinhaber damit einverstanden dass SUCOM im Rahmen von Marketing-Aktionen die Videos, Bilder und Texte von SPONSOR sowohl auf www.Chaaance.de wie auch auf anderen Internetseiten, Social-Media-Seiten, im Fernsehen und Printmedien nutzen darf, wobei SPONSOR für deren Richtigkeit verantwortlich ist und garantiert das sämtliche Videos, Bilder und Texte frei von Rechten Dritter sind.
- Darüber hinaus räumt SPONSOR SUCOM das Recht ein, die Videos, Bilder, Texte, Firmen- oder Shopnamen und den jeweiligen Markennamen öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, sie über Suchmaschinen im Internet auffindbar zu machen und es den Suchmaschinen zu gestatten, sie zum Zwecke der Anschaulichmachung zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
- SUCOM haftet nicht dafür, dass Dritte, ohne Wissen von SUCOM, den Inhalt der genannten Webseiten für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das illegale Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos oder Texten.
- SUCOM wird die Produkte/Dienstleistungen des SPONSORS veröffentlichen aber nicht selber verkaufen. Für den eigentlichen Bestellvorgang wird SÚCOM die User direkt auf den jeweiligen Shop des SPONSORS weiterleiten. Hierfür stellt SPONSOR entweder einen Sonderpreis oder einen Rabatt zur Verfügung. Hierfür nutzt SPNSOR folgenden Rabattcode CHAAANCE00 für Sonderangebote, CHAAANCE10 für 10 % Rabatt, CHAAANCE20 für 20 % Rabatt, usw.
- SUCOM erhält von SPONSOR eine Provision in Höhe von 20 % des jeweiligen Nettoverkaufspreises ohne Versandkosten. Mit der Provision sind sämtliche Kosten und Spesen von SUCOM abgegolten.
- SPONSOR übermittelt SUCOM jeweils bis zum 10. jeden Monates eine Gutschrift mit einer Aufstellung der Netto-Verkaufspreise über die von SUCOM für den Vormonat vermittelten Verkäufe und wird die Zahlung an SUCOM bis zum 15. des jeweiligen Monates veranlassen.
- Werden Verkäufe retourniert also rückabgewickelt so verringert sich die Vergütung entsprechend und wird mit der nächstmöglichen Abrechnung verrechnet.
- Alle Provisionen haben als Rechnungsgrundlage den Netto-Verkaufswert ohne Versandkosten. Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- SUCOM hat das Recht die für die Abrechnungen erforderlichen Unterlagen einmal pro Kalenderjahr durch einen neutralen unabhängigen und vereidigten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in den Geschäftsräumen von SPONSOR prüfen zu lassen. Die Kosten dafür werden von SUCOM getragen; sollte die Prüfung eine Differenz zu Ungunsten von SUCOM ergeben die höher als 5 % der gesamten Jahresabrechnung liegt, so übernimmt SPONSOR die Kosten der Prüfung. Differenzen sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Feststellung auszugleichen.
- Das Recht auf Einsichtnahme ist ausgeschlossen, wenn SPONSOR den Bericht eines vereidigten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfers vorlegt.
- SPONSOR stellt SUCOM von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten und etwaig zu leistenden Schadensersatzzahlungen, in vollem Umfang frei, falls Dritte SUCOM wegen der Verletzung ihnen zustehender urheberrechtlicher, leistungsschutzrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher (einschließlich des Rechts am eigenen Bild), kennzeichenrechtlicher oder sonstiger Rechte an einem von SPONSOR zur Verfügung gestellten Video, Bild oder Text in Anspruch nehmen.
- SUCOM wird SPONSOR unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. SPONSOR ist SUCOM gegenüber verpflichtet die erforderlichen Nachweise über seine Berechtigung zu erbringen und auch sonst alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt zu erteilen.
- SPONSOR und SUCOM ist es gemäß §5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
- Sofern sich SPONSOR oder SUCOM bei der Erfüllung ihrer Aufträge eines Dritten bedienen, sind sie dafür verantwortlich, die Dritten sinngemäß auf das Datengeheimnis zu verpflichten
- Diese Vereinbarung beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und ist auf unbestimmte Dauer geschlossen.
- Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Sollten geplante oder laufende Marketing-Aktionen über diesen Termin hinauslaufen, sie gilt dieser Vertrag dann noch so lange bis diese Marketing-Aktion/en beendet ist/sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt
- Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht
- Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz von SUCOM.
- Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts.
- Die Parteien werden über den Inhalt dieser Vereinbarung gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren, soweit oben nichts Gegenteiliges vereinbart ist.
Stand 12.05.2020